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📍 Baden-Württemberg
§ 45b SGB XI

Pflegegrade 1–5

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Wir helfen Ihnen, diesen für unsere Leistungen einzusetzen.

Welcher Pflegegrad passt zu Ihnen?

Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade. JR-CARE ist für alle Pflegegrade nach § 45a SGB XI zugelassen.

1

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung

Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, die noch weitgehend eigenständig leben können, aber punktuell Unterstützung benötigen.

Gesamtpunkte: 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsassessment (NBA)

131 € Entlastungsbetrag/Monat
2

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung

Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen, die regelmäßige Unterstützung im Alltag benötigen, aber noch in vielen Bereichen selbstständig sind.

Gesamtpunkte: 27 bis unter 47,5 Punkte | Häufigster Einstiegspflegegrad

131 € Entlastungsbetrag/Monat
3

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung

Personen mit schweren Beeinträchtigungen, die in vielen Lebensbereichen auf fremde Hilfe angewiesen sind und intensive Unterstützung benötigen.

Gesamtpunkte: 47,5 bis unter 70 Punkte

131 € Entlastungsbetrag/Monat
4

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung

Personen mit schwersten Beeinträchtigungen, die in nahezu allen Lebensbereichen auf umfangreiche Hilfe angewiesen sind.

Gesamtpunkte: 70 bis unter 90 Punkte

131 € Entlastungsbetrag/Monat
5

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf

Personen mit schwersten Beeinträchtigungen und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, z.B. bei dauerhafter intensiver Behandlungspflege.

Gesamtpunkte: 90 bis 100 Punkte

131 € Entlastungsbetrag/Monat

ℹ️ Wichtig: Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat nach § 45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann für unsere Leistungen nach § 45a SGB XI eingesetzt werden. Nicht verwendete Beträge können angespart werden. Wir übernehmen für Sie die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse. Jetzt beraten lassen →

Noch kein Pflegegrad? Wir helfen!

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades beim Medizinischen Dienst (MDK) – kostenlos und persönlich.

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