Pflegegrade 1–5
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Wir helfen Ihnen, diesen für unsere Leistungen einzusetzen.
Welcher Pflegegrad passt zu Ihnen?
Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade. JR-CARE ist für alle Pflegegrade nach § 45a SGB XI zugelassen.
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung
Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, die noch weitgehend eigenständig leben können, aber punktuell Unterstützung benötigen.
Gesamtpunkte: 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsassessment (NBA)
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung
Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen, die regelmäßige Unterstützung im Alltag benötigen, aber noch in vielen Bereichen selbstständig sind.
Gesamtpunkte: 27 bis unter 47,5 Punkte | Häufigster Einstiegspflegegrad
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung
Personen mit schweren Beeinträchtigungen, die in vielen Lebensbereichen auf fremde Hilfe angewiesen sind und intensive Unterstützung benötigen.
Gesamtpunkte: 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung
Personen mit schwersten Beeinträchtigungen, die in nahezu allen Lebensbereichen auf umfangreiche Hilfe angewiesen sind.
Gesamtpunkte: 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf
Personen mit schwersten Beeinträchtigungen und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, z.B. bei dauerhafter intensiver Behandlungspflege.
Gesamtpunkte: 90 bis 100 Punkte
ℹ️ Wichtig: Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat nach § 45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann für unsere Leistungen nach § 45a SGB XI eingesetzt werden. Nicht verwendete Beträge können angespart werden. Wir übernehmen für Sie die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse. Jetzt beraten lassen →
Noch kein Pflegegrad? Wir helfen!
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades beim Medizinischen Dienst (MDK) – kostenlos und persönlich.